07.06.2020: Corona-Trainings-Konzept

07.06.2020: Corona-Trainings-Konzept

Inkl. Anpassung nach neuer rechtlicher Einschätzung
im Bezug auf die Abstandsregeln nach
§ 5 (2) Sechsten Coronaverordnung der
Freien Hansestadt Bremen vom 02.06.2020

Grundlegende Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in den Vereinssport Badminton: 

  • 1,5m Sicherheitsabstand halten
    (Ausnahmen: Verwandte in gerader Linie, Personen, die in einem Haushalt leben, Zusammenkünfte von Personen zweier Haushalte) 
  • Hygienemaßnahmen beachten
  • Nachverfolgbarkeit bei Infektionen sicherstellen
  • Jeder Teilnehmer akzeptiert die geltenden Maßnahmen und hält diese in jedem Fall ein

Umsetzung beim Vereinstraining:

  • Nur symptomfrei ist Training möglich
    (Kein Training bei Fieber, Husten, Störung des Geruchs-/Geschmackssinnes etc.)
  • Geltende Abstandsregeln einhalten 
    bei der Anreise, beim Aufbau, beim Sitzen (hinter den Spielfeldern, alle Felder und beide Seiten nutzen), auf den Verkehrswegen (Eingang, Ausgang, Halle) 
    kein Handshake, Umarmung, Abklatschen
    pro Feld zwei Spieler (Einzel) bzw.
    4 Spieler, wenn die Doppelpaarung am Trainingsabend nicht wechselt
    auf Seitenwechsel verzichten
    1,5 m Abstand am Netz beachten
  • Hygienemaßnahmen
    Hände waschen nach Betreten der Halle, ggf. Händedesinfektion,
    eigenes Handtuch zum Abtrocknen der Hände, des Schweißes und zum Sitzen mitbringen (nasse Handtücher/Sportzeug immer nur in die eigene Tasche nicht auf den Boden o. ä.)  
    Aufbau mit Handschuh & Mund- und Nasenschutz oder
    nur von zwei Personen einer festen Doppelpaarung
    Flächendesinfektion (bei Toilettenbenutzung)
    die Duschen und Umkleiden dürfen nicht benutzt werden
    nur die eigenen Bälle benutzen bzw. benutzte Trainingsbälle erst beim nächsten Training erneut benutzen und nur eigene Schläger benutzen
    vor und nach dem Training lüften

  • Training nur mit Aufsichtsperson und
    mit Liste der Anwesenden inkl. Selbsterklärung 

Stand 07.06.2020
angelehnt an die Konzeption des Deutschen Badminton Verbandes vom 03.06.2020 und die rechtliche Einschätzung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRWs aus 06/2020 auf § 1 und §2 der CoronaSchVO vom 30.05.2020 und unter Berücksichtigung der sechsten Coronaverordnung vom 02.06.2020 der Freien Hansestadt Bremen.  

VonThomas Küspert

Sportwart